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AGB

ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  (AGB) für die Nutzung der Räumlichkeiten HoQuadrat

I. Allgemeines​

  1. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkund_innen, Neue Selbständige als auch an Unternehmer_innen.

  2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Räumlichkeiten der Praxisgemeinschaft HoQuadrat gelten für sämtliche Leistungen des HoQuadrats bzw. Dr. Lisa K. Horvaths, Villefortgasse 11, 8010 Graz, die diese gegenüber ihren Nutzer_innen und/oder Vertragspartner_innen erbringt. Geschäftsbedingungen der Nutzer_innen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Dr. Lisa K. Horvath ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. 

II. Leistungen

  1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Praxisgemeinschaft HoQuadrat ist die Bereitstellung von Praxisräumen für Beratungsgespräche und Körperarbeit unterschiedlicher Art einschließlich Internetnutzung (WLAN), die Bereitstellung von Büroinfrastruktur bzw. Moderationsmaterialien in den jeweiligen Räumen.

  2. Je nach gewähltem Raum und gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Preise und Konditionen der von Dr. Lisa K. Horvath angebotenen Dienstleistungen werden auf Nachfrage und Möglichkeiten verfügbar gemacht.

  3. Die Praxisräume sind unterschiedlich ausgestattet.

  4. Alle Räume haben Internetzugang über WLAN (fair use).

  5. Die Nutzer_innen haben die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt. 

  6. Die Praxisräume dürfen durch die Nutzer_innen nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Praxisgemeinschaft HoQuadrat. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Praxisgemeinschaft HoQuadrat zur fristlosen Kündigung. Die Nutzer_innen verpflichten sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von der Praxisgemeinschaft HoQuadrat bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer_innen verursachen.

  7. Flexible Arbeitsplätze sind am Ende jeden Nutzungstages von den Nutzer_innen komplett zu räumen und ggf. zu säubern.

III. Anmeldung

  1. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so sind die Nutzer_innen verpflichtet, die Änderungen gegenüber der Praxisgemeinschaft HoQuadrat unverzüglich mitzuteilen. Ggf. entstehende Kosten und / oder Schäden für ein Versäumnis tragen die Nutzer_innen.

  2. Verlängerungen des Nutzungsvertrages bzw. die Buchung zusätzlicher Leistungen erfolgen nach dem gleichen Muster.

 

IV. Zugang und Verhalten

  1. Zugang zu den Büroflächen der Praxisgemeinschaft HoQuadrat werden den Nutzer_innen, je nach den Bestimmungen des gewählten Tarifes, entweder werktags innerhalb der Öffnungszeiten der Praxisgemeinschaft HoQuadrat oder rund um die Uhr gewährt.

  2. Als Nutzungstag gilt der (angebrochene) Kalendertag des Check-ins der Nutzer_innen, unabhängig von der Anzahl des Reststunden dieses Kalendertages.

  3. Nutzer_innen mit 24l7-Zugang haben werktags beim Verlassen der Praxisgemeinschaft HoQuadrat immer zu verschließen und zu versperren.

  4. Der Verlust des im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages ausgehändigten Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Ggf. entstehende Folgekosten durch Verlust oder Missbrauch des Schlüssels sind von den Nutzer_innen zu tragen. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt die Praxisgemeinschaft HoQuadrat zur Verweigerung des Zutritts, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

  5. Die Praxisgemeinschaft HoQuadrat behält sich das Recht vor, Nutzer_innen im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen. Es gilt die jeweilige Hausordnung, die in den Geschäftsräumen aushängt.

  6. Die Praxisgemeinschaft HoQuadrat ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung, zu verändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Nutzer_innen zumutbar sind.

  7. Die Praxisgemeinschaft HoQuadrat informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot. Die Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar – verlängert oder verkürzt werden, z.B. im Falle von Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. Die Praxisgemeinschaft HoQuadrat wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.

  8. Die Nutzer_innen verpflichten sich, den Anweisungen der Mitarbeiter_innen Folge zu leisten sowie die Hausordnung zu beachten. Grobe und / oder wiederholte Verstöße können die Praxisgemeinschaft HoQuadrat berechtigen, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. Der Praxisgemeinschaft HoQuadrat bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.

 

V. Vertragsdurchführung & unzulässige Nutzung

  1. Die Nutzer_innen sind im Rahmen eines fest bezogenen Platzes berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit der Praxisgemeinschaft HoQuadrat auf eigene Gefahr in den Räumen aufzustellen.

  2. Die Nutzer_innen sind verpflichtet, der Praxisgemeinschaft HoQuadrat ihren Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss den Nutzer_innen zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen den Nutzer_innen und der Praxisgemeinschaft HoQuadrat.

  3. Die Nutzung des Angebots für ungesetzliche oder in diesem Vertrag ausgeschlossene Zwecke ist unzulässig.

  4. Die Untervermietung/Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

  5. Die Nutzer_innen verpflichten sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer_innen verursachen.

  6. (Technische) Veränderungen an den zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Praxisgemeinschaft HoQuadrat durch die Nutzer_innen auf deren Kosten zulässig. Auf Verlangen der Praxisgemeinschaft HoQuadrat sind die Nutzer_innen zur völligen und fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch der Nutzer_innen besteht auch dann nicht, wenn die Praxisgemeinschaft HoQuadrat in Einzelfällen ausdrücklich auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. lm Falle der Zustimmung durch die Praxisgemeinschaft HoQuadrat zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind die dazu etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen, gleich welcher Art, selbstständig durch die Nutzer_innen einzuholen. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen ausschließlich die Nutzer_innen.

  7. Die Nutzer_innen unternehmen keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

  8. Die Nutzer_innen bestätigen, dass sie die Dienste und lnfrastruktur der Praxisgemeinschaft HoQuadrat für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen werden

    1. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);

    2. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Praxisgemeinschaft HoQuadrat;

    3. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von der Praxisgemeinschaft HoQuadrat bereitgestellte Infrastruktur;

    4. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (2.8. Markenrecht) unterliegt, es sei denn die Nutzer_innen sind Rechte-Inhaber_innen oder besitzen die Berechtigung zur Verbreitung;

    5. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;

    6. Illegaler Download und / oder Upload von urheberrechtlich geschützten Daten;

    7. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer_innen vom Zugang und der Anwendung der Services und Infrastruktur der Praxisgemeinschaft HoQuadrat;

    8. Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzer_innen, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;

    9. Angabe von falschen Identitätsdaten.

 

VI. Gewährleistung, Haftung

  1. Die Nutzer_innen haben die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem geteilten Büro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Sie verzichten wegen des ihnen bekannten Zustands auf AGB der Praxisgemeinschaft HoQuadrat – Stand Jänner 2019 etwaige Ansprüche nach dem MRG. Minderungsanspruche bestehen insoweit nicht. Die Praxisgemeinschaft HoQuadrat übernimmt gegenüber den Nutzer_innen bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Die Nutzer_innen erkennen an, dass sich der jeweils von ihnen genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

  2. ln allen Fällen, in denen die Praxisgemeinschaft HoQuadrat im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Praxisgemeinschaft HoQuadrat nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilf_innen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Praxisgemeinschaft HoQuadrat fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

  3. Die Nutzer_innen erklären im Falle von Modernisierungs- und lnstandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichern, dass sie aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten werden, sofern die Praxisgemeinschaft HoQuadrat diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

  4. Die Praxisgemeinschaft HoQuadrat übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer_innen, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch die Nutzer_innen. Die Nutzer_innen sind dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Praxisgemeinschaft HoQuadrat unterbleiben. Sofern die Praxisgemeinschaft HoQuadrat von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. lm Falle eines Rechtsverstoßes halten die Nutzer_innen die Praxisgemeinschaft HoQuadrat von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Nutzer_innen ersetzen der Praxisgemeinschaft HoQuadrat die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwält_innengebühren für den Fall, dass die Praxisgemeinschaft HoQuadrat von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

  5. Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schränke, Schubladen o.ä sind die Nutzer_innen selbst verantwortlich. Die Praxisgemeinschaft HoQuadrat haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

VII. Beendigung des Nutzungsverhältnisses

  1. Die Nutzer_innen haben die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt und somit unverschmutzt, an die Praxisgemeinschaft HoQuadrat zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind der Praxisgemeinschaft HoQuadrat vollumfänglich von den Nutzer_innen zu ersetzen. Sofern nicht von den Nutzer_innen vorgenommen, wird für die Endreinigung und ggf. notwendige Instandsetzung eines Arbeitsplatzes und / oder Büros eine pauschale Gebühr in Höhe von 250 € je Arbeitsplatz berechnet.

  2. Die Nutzer_innen haben sämtliche Schlüssel an die Praxisgemeinschaft HoQuadrat zurückzugeben. Zurückgelassene Gegenstände kann die Praxisgemeinschaft HoQuadrat auf Kosten der Nutzer_innen einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. 

  3. Geben die Nutzer_innen den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haften sie der Praxisgemeinschaft HoQuadrat für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.

 

VIII. Kündigungen

  1. Das Vertragsverhältnis wird in der Regel für 12 Monate abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine gegenteiligen Vereinbarungen getroffen werden.

  2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsletzten unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für die Vertragspartner_innen unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Erstattung etwaiger Guthaben oder deren Übertragung ist nicht möglich.

  3. Die Praxisgemeinschaft HoQuadrat kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn die Nutzer_innen mit ihren Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug geraten oder ihre vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzen. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit den Nutzer_innen wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses) oder die Nutzer_innen ungeachtet einer Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen.

  4. Die Nutzer_innen können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

  5. Haben die Nutzer_innen Anlass für eine außerordentliche Kündigung gegeben, ist die Praxisgemeinschaft HoQuadrat berechtigt, vorausbezahlte Nutzungsbeiträge einzubehalten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die Nutzer_innen aus der Praxisgemeinschaft HoQuadrat auszuschließen. Veranlassen die Nutzer_innen eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für die Praxisgemeinschaft HoQuadrat zu Lasten der Nutzer_innen und die Praxisgemeinschaft HoQuadrat ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

  6. Das Recht zur Aufrechnung steht den Nutzer_innen nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch die Praxisgemeinschaft HoQuadrat anerkannt wurden. Außerdem sind die Nutzer_innen zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.

  7. Fixe Buchungen von Zusatzleistungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen.

  8. Stornieren die Nutzer_innen die gebuchte Leistung, kommen folgende Stornosätze zur Anwendung: 

    Arbeitsplätze: Bei Storno ab 48 Stunden vor Beginn der Leistung 25% des Preises. Bei Storno ab 24 Stunden vor Beginn der Leistung 50% des Preises. Bei Stornierung nach Beginn der Leistung 100% des Preises.

    Zusatzleistungen: Bei Storno ab 24 Stunden vor Beginn der Leistung 25% des Preises. Bei Storno ab 12 Stunden vor Beginn der Leistung 50% des Preises. Bei Stornierung nach Beginn der Leistung 100% des Preises.

IX. Datenschutz

  1. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Österreich gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

  2. Die Nutzer_innen erklären ihr Einverständnis damit, dass ihre für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.

  3. Den Nutzer_innen steht das Recht zu, ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Praxisgemeinschaft HoQuadrat verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten der Nutzer_innen.

  4. Den Nutzer_innen ist bewusst, dass regelmäßig Veranstaltungen, Workshops o.ä. durchgeführt werden und diese mit Fotos und / oder Videos dokumentiert werden können. Die Nutzer_innen willigen ein, dass alle in diesem Rahmen erstellten Aufnahmen von der Praxisgemeinschaft HoQuadrat zum Zwecke der Eigenwerbung in unveränderter oder veränderter Weise in beliebigen Medien ohne gesondertes Honorar genutzt werden dürfen. Gleichfalls als Eigenwerbung gelten auch künstlerische Ausstellungen mit Verkauf sowie die Teilnahme bei Wettbewerben. Eine Veröffentlichung des Namens der abgebildeten Person/en erfolgt immer im Ermessen der Praxisgemeinschaft HoQuadrat. Weiterhin gestatten die Nutzer_innen die Vermarktung der entstandenen Aufnahmen zu den nachstehenden Bedingungen. Die Nutzer_innen erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die von ihnen angefertigten Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form durch Dritte (z.B. Bildagenturen, Verlage, Werbeunternehmen), die mit deren Einverständnis handeln, ohne jede Beschränkung des sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches für redaktionelle Zwecke und kommerzielle Werbezwecke vervielfältigt, verarbeitet, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung.

  5. Den Nutzer_innen steht das Recht zu, ihre Einwilligung – auf spezifische Veranstaltungen und / oder Workshops bezogen – jederzeit zu widerrufen.

 

X. Versicherung

Praxisgemeinschaft HoQuadrat übernimmt keine Gewähr bei Verlust oder Diebstahl in der Praxisgemeinschaft. Alle Nutzer_innen sind für die Sicherheit ihrer persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Diebstahl in der Praxisgemeinschaft HoQuadrat wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer_innen. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

 

XI. Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Die Nutzer_innen erteilen der Praxisgemeinschaft HoQuadrat die Erlaubnis, in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenznutzer_innen genannt zu werden.

  4. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch die gesetzliche bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.

  5. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit der Praxisgemeinschaft HoQuadrat geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der lntention der Parteien möglichst nahekommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke.

  6. Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand unter Ausschluss von UN-Kaufrecht für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Graz.

 

Irrtümer, Schreib- oder Druckfehler sind vorbehalten.

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